Viele Unternehmen beschweren sich lautstark, dass die Datenschutzgrundverordnung in ihren Geschäftsprozessen schwere Verwüstungen hinterlassen hätte. Gleichzeitig seien große Vermögenswerte verloren gegangen, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem Tag auf den anderen beispielsweise ihre Adressen, Kontakte, Bilder nicht mehr nutzen durften. Im Marketing und in den Vertriebsabteilungen herrsche große Unsicherheit, wie Partner oder Kunden überhaupt noch über die Netzwerke angesprochen werden dürften.
Die Befürworter der neuen Verordnung argumentieren dagegen vor allem mit dem besseren Schutz der Menschen in den Netzwerken und deren Daten in den Unternehmensspeichern. Für sie wurden mit der Datenschutzgrundversordnung die Weichen gestellt, um die Wirtschaft innerhalb eines sicheren Rahmens weiter zu digitalisieren. Für diese Digitalisierung wurden die Rechte des Einzelnen gegenüber der Macht und der fehlenden Transparenz der Algorithmen und Analysesysteme gestärkt.
DSGVO und IT: Manager fürchten Kontrollverlust
Deshalb sei es sinnvoll, dass der Gesetzgeber eine klare Linie zwischen Online-Nutzern und Cyberkriminellen gezogen hat. Die Unternehmen sind verpflichtet, die persönlichen Daten zu schützen, zu pflegen und automatisiert zu löschen.
Hierin sehen die Kritiker eine eher zwiespältige Vorgabe – denn für sie sind die Daten und deren stetige Verfügbarkeit die Grundlage von Digitalisierung und Disruption. Hierauf seien die Prozesse der modernen Unternehmen aufgebaut. Wenn nun der Staat mit Regularien und Verordnungen Einfluss nimmt, fürchten sie um die Souveränität der Unternehmensspitzen in deren eigenem Haus. Tatsächlich berichten IT-Experten und Unternehmensberater von „diffusen Ängsten“, die sich im Management und in den Fachabteilungen ausbreiten. Und sie diskutieren, ob sich hinter diesen Ängsten das Unwissen des Topmanagements verberge, was Cybersicherheit eigentlich ist und wie man auf die staatlichen Vorgaben reagieren sollte.
Mit künstlicher Intelligenz DSGVO-Vorgaben umsetzen
Dabei bieten Beratungshäuser, Clouddienstleister und IT-Hersteller umfangreiches Wissen und fertige Systemlösungen für Prozesse und Geschäftsmodelle an, mit denen die Chefetagen die staatlichen Vorgaben sicher umsetzen. Deren Leistung ist, dass sie mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz und Analysesoftware die Vorgaben abstrahiert und in Programme und Codierung geschrieben haben.
Das regelbasierte Löschen von persönlichen Daten ist inzwischen ebenso geregelt, wie das rechtlich korrekte Sammeln, sichere Speichern und Ver-
wenden von Kontaktadressen. Den Kontrollverlust in den eigenen Datenbanken muss kein Manager fürchten.
Vielmehr sollten die Chefs sich gemeinsam mit ihren IT-Verantwortlichen jetzt Gedanken machen, wie sie Geschäftsprozesse so aufbauen, dass sie auch in Zukunft die Privatsphäre und die Datenhoheit der Kunden, Partner, der Besucher der Webseiten und der eigenen Mitarbeiter respektieren. Denn am Ende wird die Datenschutzverordnung nicht alle Herausforderungen beenden. Als Reaktion würden die kriminellen Hacker lediglich die Angriffsstrategien an die neue Zeit und an die aktuellen Vorgaben anpassen –
darin sind sich die Datenschutzexperten einig.