So müssen sich Städte und Kommunen bei ihrer Energieplanung nach Alternativen umsehen. Dazu zählen sogenanntes grünes Gas und Abwärme aus Industriebetrieben. Als Regel für grünes Gas gilt: Wenn bei der Herstellung eines gasförmigen Energieträgers nicht mehr CO₂ freigesetzt wird, als bei der Herstellung aus der Atmosphäre entnommen wurde, gilt er als „nahezu klimaneutral“ und somit eben als grünes Gas. Nachwachsende Rohstoffe sind die Grundlage für die Produktion von Bio-Flüssiggas, das, verglichen mit konventionellem Erdgas, bis zu 60 Prozent CO₂ einspart. Noch besser sieht die Bilanz für biogenes Flüssiggas aus Reststoffen und organischen Abfällen aus. Hiermit werden bis zu 90 Prozent weniger CO₂ als bei konventionellem Flüssiggas freigesetzt
Grünes Gas setzt bis zu 90 Prozent weniger CO₂ frei als konventionelles Erdgas.
Energieplanung: Fern- und Nahwärmenetze wachsen
Bei Wasserstoff gibt es Einschränkungen – H₂ gilt dann als grünes Gas, wenn er durch Elektrolyse und mit Wind- oder Sonnenenergie hergestellt wurde. Er kann nur zu einem geringen Teil über das bestehende Erdgasnetz verteilt werden. Um größere Anteile dieses Gases über die bestehenden Pipelines zu verteilen, wird der Wasserstoff in Methan umgewandelt. Parallel dazu haben Kommunen mit dem Ausbau von Fernwärmenetzen und dezentralen Nahwärmekonzepten begonnen. Neben der Abwärme der Industrie – die häufig aus der Produktion mit Erdgas stammt – werden sie auch alternative Wärmequellen wie Luft, Geothermie und Gewässer mithilfe von Großwärmepumpen nutzen. Ziel von Kommunen oder Gemeindeverbünden ist ein Geschäftsmodell, mit dem sie die Wärme in eine kostengünstige Ressource verwandeln. Mit den Gewinnen können sie die Gemeinden umbauen, ausbauen und zu modernen und nachhaltigen Lebenswelten erweitern.