Tatort Vilnius in Litauen: Am 19. Juli 2024 verschickte eine Person mindestens vier Pakete per Luftfracht. Zwei der Sendungen wurden mit Flugzeugen nach Großbritannien geflogen, die beiden anderen mit Lastwagen durch Polen nach Leipzig transportiert. Was dann geschah, hält bis heute die Sicherheitsstrategen in Atem. Ein Paket kam nie in Leipzig an, explodierte bereits auf der Fahrt durch Polen. Eine weitere Sendung detonierte nach dem Flug in einem Lager im englischen Birmingham. Ein drittes Paket erreichte das Logistikzentrum in Leipzig und fing dort Feuer, glücklicherweise bevor es in ein Flugzeug verladen wurde. Die vierte Bombe konnte in England entschärft werden. Mitte September 2025 nahmen Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Versender fest. Laut Darstellung verschiedener Medien werden mindestens 15 Personen verdächtigt, einer Organisation anzugehören, die für das Verschicken dieser explosiven Pakete verantwortlich sein könnte.
Luftfracht-Sicherheit: Kontrollen an Flughäfen
Wie die Täter es schaffen konnten, die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, wurde bislang nicht erwähnt. Sie profitierten sicherlich davon, dass bei jährlich rund 61,4 Millionen Tonnen transportierter Luftfracht die schiere Masse schwer zu kontrollieren ist. Zusätzlich zählt die Vermietung großer Lagerflächen zum Kerngeschäft der Flughafengesellschaften – und die Abschottung dieser Flächen ist eine Herausforderung. Das Sicherheitsfundament basiert auf dem „Bekannten Versender“, einem Status für den sich Logistik-Unternehmen in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und zertifizieren lassen. Sie verpflichten sich unter anderem dazu, dass die Luftfracht auf deren Betriebsgelände im Flughafen vor unbefugtem Zutritt oder Manipulation geschützt ist.
Im hybriden Krieg sind keine Räume wirklich sicher.
Flächen für Luftfracht abschotten
Hierzu kapseln sie den Bereich der Luftfrachtverpackung ab. Er muss zu jedem Zeitpunkt vom restlichen Flughafen getrennt sein. Im Bereich des Frachtguts dürfen sich lediglich autorisierte und bekannte Personen aufhalten. Doch damit nicht genug – alle Zutritte sind zwingend und durchgehend zu dokumentieren. Werden diese Sicherheitsmaßnahmen – auch nur kurzfristig – nicht eingehalten, kann das Bundesamt den Logistik-Anbieter als unsicher einstufen.