Flugzeug von außen mit geöffneter Luke, in der die Luftfracht untergebracht wird

Luftfracht-Sicherheit

Maßnahmen gegen die Bedrohung der Infrastrukturen

Christian Raum
· 2025
Erschienen in

Schutz und Sicherheit für Deutschland und Europa

am 25. November 2025 in „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
Regionen versinken in Fluten, Stromausfälle legen Städte und Industrien lahm, mit Cyberattacken und Drohnen bringen Angreifer den Flugverkehr zum Erliegen. Der hybride Krieg tobt in Europa. Störsender und Jammer sind Hightech-Waffen, mit denen Unbekannte Flugzeuge und Schiffe...

Tatort Vilnius in Litauen: Am 19. Juli 2024 verschickte eine Person mindestens vier Pakete per Luftfracht. Zwei der Sendungen wurden mit Flugzeugen nach Großbritannien geflogen, die beiden anderen mit Lastwagen durch Polen nach Leipzig transportiert. Was dann geschah, hält bis heute die Sicherheitsstrategen in Atem. Ein Paket kam nie in Leipzig an, explodierte bereits auf der Fahrt durch Polen. Eine weitere Sendung detonierte nach dem Flug in einem Lager im englischen Birmingham. Ein drittes Paket erreichte das Logistikzentrum in Leipzig und fing dort Feuer, glücklicherweise bevor es in ein Flugzeug verladen wurde. Die vierte Bombe konnte in England entschärft werden. Mitte September 2025 nahmen Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Versender fest. Laut Darstellung verschiedener Medien werden mindestens 15 Personen verdächtigt, einer Organisation anzugehören, die für das Verschicken dieser explosiven Pakete verantwortlich sein könnte.

Luftfracht-Sicherheit: Kontrollen an Flughäfen

Wie die Täter es schaffen konnten, die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, wurde bislang nicht erwähnt. Sie profitierten sicherlich davon, dass bei jährlich rund 61,4 Millionen Tonnen transportierter Luftfracht die schiere Masse schwer zu kontrollieren ist. Zusätzlich zählt die Vermietung großer Lagerflächen zum Kerngeschäft der Flughafengesellschaften – und die Abschottung dieser Flächen ist eine Herausforderung. Das Sicherheitsfundament basiert auf dem „Bekannten Versender“, einem Status für den sich Logistik-Unternehmen in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und zertifizieren lassen. Sie verpflichten sich unter anderem dazu, dass die Luftfracht auf deren Betriebsgelände im Flughafen vor unbefugtem Zutritt oder Manipulation geschützt ist.

 

Im hybriden Krieg sind keine Räume wirklich sicher.

Flächen für Luftfracht abschotten

Hierzu kapseln sie den Bereich der Luftfrachtverpackung ab. Er muss zu jedem Zeitpunkt vom restlichen Flughafen getrennt sein. Im Bereich des Frachtguts dürfen sich lediglich autorisierte und bekannte Personen aufhalten. Doch damit nicht genug – alle Zutritte sind zwingend und durchgehend zu dokumentieren. Werden diese Sicherheitsmaßnahmen – auch nur kurzfristig – nicht eingehalten, kann das Bundesamt den Logistik-Anbieter als unsicher einstufen.

Schon gewusst?

Seit dem 29. April 2010 ist die Verordnung Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 anwendbar. Infolgedessen wurden Rahmenbedingungen geschaffen, wie Unternehmen ihre Luftfracht in der zivilen Luftfahrt abzuwickeln haben. Generell darf Luftfracht nur mit dem Status „sicher“ in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen werden. „Unsichere“ Luftfracht wird mittels Kontrolle entsprechend von rechtlichen Vorgaben „sicher“ gemacht. Die zweite Möglichkeit, Luftfracht „sicher“ zu versenden, ist die behördliche Zulassung zum „Bekannten Versender“.