Mann sitzend vor aufgeklapptem Laptop mit Holograph zum Thema Cybersecurity
Verantwortung für Cybersecurity soll bei den Informationssicherheitsbeauftragten gebündelt werden. iStock / Alex Cristi

NIS-2-Umsetzung

Outsourcen der Sicherheitsbeauftragten

Alle Verantwortung einer Organisation für die IT-Sicherheit soll zukünftig in einer Person gebündelt sein. Hierfür haben sich die Gesetzgebenden aus dem Innenministerium die Position des Informationssicherheitsbeauftragten ausgedacht. 

Christian Raum
· 2025
Erschienen in

IT-Sicherheit

am 22. September 2025 in „Handelsblatt“
Nehmen wir endlich die große Gefahr zur Kenntnis, dass die europäische Wirtschaft, die Gesellschaft, die Universitäten und Forschungen wie auch die Technologien und die Kultur von außereuropäischen Angreifern beherrscht und zerstört werden können. Über...

Die Unternehmen sind händeringend auf der Suche nach erfahrenen Spezialisten für Konzeptionierung und Umsetzung der NIS-2-Richtlinien. Bislang hatte die Regierung das Gesetzgebungsverfahren immer weiter nach hinten verschoben. Doch jetzt könnte plötzlich alles sehr schnell gehen. Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag, die Beobachter rechnen damit, dass er spätestens Ende des Jahres in Kraft treten wird.

30.000 Unternehmen suchen Security-Experten

Viele Unternehmen müssen sich jetzt mit einer Gesetzgebung auseinandersetzen, für die sie kein Personal haben – und so schnell auch keine Spezialistinnen oder Spezialisten finden werden. Schon die Anzahl der von NIS-2 betroffenen Betriebe veranschaulicht das Problem – zwischen 30.000 und 50.000 Organisationen beginnen gleichzeitig, nach Fachkräften zu suchen. Und viele der gerade ausgebildeten Experten sind als KRITIS-Beauftragte bei den großen Infrastrukturanbietern oder den Energiekonzernen untergekommen. Sie haben kaum Interesse an einem Wechsel in den Mittelstand.

NIS-2-Umsetzung: Zeitaufwendige Fortbildung und Schulung

So zerbrechen sich in Geschäftsführung und Vorstand die Verantwortlichen die Köpfe, wie sie an geeignete Leute kommen. Eine Möglichkeit ist die Ausbildung und Schulung der Mitarbeitenden. Doch ob in der geforderten Zeit Prüfungen und Zertifizierungen zur Informationssicherheitsbeauftragten abgeschlossen sind, ist keineswegs sicher. Auch weil gleichzeitig und unter zeitlichem Druck die NIS-2-Projekte umgesetzt und auditiert werden müssen.

Eine Lösung könnte sein, dass spezialisierte Dienstleister die Informationssicherheit einer Organisation übernehmen. Die Position würde von einem Interims-Manager übernommen, der in diese Rolle springt und die Strategie in Abstimmung mit der Unternehmensführung übernimmt.

Schon gewusst?

Am 27. August 2025 hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen – also das sogenannte KRITIS-Dachgesetz – veröffentlicht. In diesem Gesetzentwurf sind auch die „Critical Entities Resilience“-CER-Richtlinien enthalten, die auf den physischen Schutz der Unternehmen zielen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und „zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ liegt bereits seit dem 15. August 2025 den Abgeordneten im Bundestag vor.